Definition Falsa demonstratio non nocet

Sonntag, 1. August 2010|69 User Online

Zivilrecht - BGB Allgemeiner Teil

Falsa demonstratio non nocet

Der Grundsatz falsa demonstratio non nocet (wörtlich: eine unrichtige Erklärung schadet nicht) bedeutet, dass ein Fehler des Erklärenden in der Ausdrucksweise für ihn nicht nachteilig ist, wenn der wahre Sinn der Erklärung erkennbar oder unzweideutig feststellbar ist.


Alle Angaben ohne Gewähr! Letzte Aktualisierung am 08.01.2004. Sämtliche Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. Permanenter Link zu dieser Seite: http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/f/falsa-demonstratio-non-nocet/