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VERWALTUNGSRECHT
Gebundene Entscheidung
Es handelt sich um eine gebundene Entscheidung, wenn eine Norm ihrem Wortlaut nach bei Erfüllung ihrer Voraussetzungen der Behörde die Verpflichtung zu einer Leistung/ einem Eingriff vorschreibt.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Ermessen
Ermessen ist die gesetzlich angeordnete Entscheidungs-freiheit der Verwaltung angesichts des "ob" der Handlung (Entschließungsermessen) oder des (...) -
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