Gefahr, abstrakte Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 121 User Online

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VERWALTUNGSRECHT

Gefahr, abstrakte

Eine abstrakte Gefahr ist eine nach allgemeiner Lebenserfahrung oder den Erkenntnissen fachkundiger Stellen mögliche Sachlage, die im Falle ihres Eintritts eine konkrete Gefahr darstellt.


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