Gefahrenverdacht Definition

Samstag, 11. Februar 2012 | 47 User Online

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VERWALTUNGSRECHT

Gefahrenverdacht

Beim Gefahrenverdacht liegen objektive Anhaltspunkte für eine Gefahr vor, die aber für eine endgültige Beurteilung nicht ausreichend sind.

Der Gefahrenverdacht ist von der Anscheinsgefahr abzu-grenzen.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Gefahr
    Eine Gefahr für ein Rechtsgut liegt vor, wenn eine Sachlae besteht, aus der heraus der Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens wahrscheinlich (...)
  2. Anscheinsgefahr
    Als Anscheinsgefahr wird eine Sachlage bezeichnet, die eine Behörde als gefährlich angesehen hat und unter den gegebenen Umständen bei Anlegung eines (...)
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