Rechtswörterbuch > G > Geschäftswille
BGB ALLGEMEINER TEIL
Geschäftswille
Der Geschäftswille ist die auf einen bestimmten Erfolg gerichtete Absicht des Erklärenden.
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines (...) -
Handlungswille
Der Handlungswille ist der Wille, die Erklärungshandlung überhaupt vorzunehmen. Er ist also ein bewusster Willensakt, der auf die Vornahme eines (...) -
Erklärungsbewusstsein
Das Erklärungsbewusstsein ist das Bewusstsein, eine rechtsgeschäftliche Erklärung (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Geschäftswille" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
