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Herrenlose Sachen
Herrenlose Sachen sind Sachen, die in niemandes Eigentum stehen (z.B. wilde Tiere in Freiheit, derelinquierte Sachen) oder Sachen, die in niemandes Eigentum stehen können (z.B. Luft).
Weitere Begriffe und Definitionen
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Sache
Sachen im Sinne des § 90 BGB sind nur körperliche (auch flüssige oder gasförmige) (...) -
Diebstahl
Einen Diebstahl im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich (...) -
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Mit dem Begriff "Herrenlose Sachen" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
Zugehörige Gesetze und Normen
- § 242 StGB - Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit (...) - § 303 StGB - Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) (...)
