Herrenlose Sachen sind Sachen, die in niemandes Eigentum stehen (z.B. wilde Tiere in Freiheit, derelinquierte Sachen) oder Sachen, die in niemandes Eigentum stehen können (z.B. Luft).
Weitere Artikel und Definitionen (4)
- Sache (Zivilrecht BGB Allgemeiner Teil)
- Diebstahl (Strafrecht Besonderer Teil)
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