Rechtswörterbuch > K > Kündigung
SCHULDRECHT
Kündigung
An die Stelle des Rücktritts vom Vertrag tritt bei Dauerschuldverhältnissen idR die Kündigung. Sie ist ebenso wie der Rücktritt ein einseitiges Gestaltungsrecht.
Kündigung Definition
Freitag, 10. Februar 2012 | 142 User Online
Rechtswörterbuch > K > Kündigung
SCHULDRECHT
An die Stelle des Rücktritts vom Vertrag tritt bei Dauerschuldverhältnissen idR die Kündigung. Sie ist ebenso wie der Rücktritt ein einseitiges Gestaltungsrecht.