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SCHULDRECHT
Kündigung
An die Stelle des Rücktritts vom Vertrag tritt bei Dauerschuldverhältnissen idR die Kündigung. Sie ist ebenso wie der Rücktritt ein einseitiges Gestaltungsrecht.
Kündigung Definition
Freitag, 25. Mai 2012 | 96 User Online
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SCHULDRECHT
An die Stelle des Rücktritts vom Vertrag tritt bei Dauerschuldverhältnissen idR die Kündigung. Sie ist ebenso wie der Rücktritt ein einseitiges Gestaltungsrecht.