Öffentliche Sicherheit Definition

Samstag, 11. Februar 2012 | 53 User Online

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VERWALTUNGSRECHT

Öffentliche Sicherheit

Öffentliche Sicherheit im Sinne der Gefahrenabwehr ist die Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des einzelnen sowie der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und der sonstigen Träger der Hoheitsgewalt.


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