Definition Politische Partei

Sonntag, 1. August 2010|78 User Online

Öffentliches Recht - Verfassungsrecht

Politische Partei

Politische Parteien sind Vereinigungen von Bürgern (privatrechtliche Vereine, §§ 21 ff. BGB), die dauernd (BVerfGE 47, 222; 74, 50) oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn die nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten (BVerfGE 74, 44, 50). [§ 2 I ParteiG]


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