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ARBEITSRECHT
Schwerbehindertenausweis
Auf Antrag des Schwerbehinderten ist die zuständige Behörde verpflichtet, einen Schwerbehindertenausweis, d.h. einen Ausweis über die Eigenschaft als Behinderter und den Grad der Behinderung, auszustellen.
Der Schwerbehindertenschutz tritt kraft Gesetzes ein, sobald die Voraussetzungen für eine entsprechende Schwerbehinderung vorliegen.
Der Schwerbehindertenausweis dient lediglich dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen oder sonstigen Hilfen, die der schwerbehinderten Person zustehen. Der Ausweis ist einzuziehen, sobald der gesetzliche Schutz erloschen ist.
Schlagwörter
Schwerbehindertenausweis beantragen Schwerbehindertenantrag Schwerbehinderte Schwerbehindertenrecht
Weitere Begriffe und Definitionen
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Schwerbehinderung
Schwerbehindert sind nach § 2 SGB IX alle Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent (Schwerbehinderung). Als Behinderung ist (...) -
Gleichgestellte Personen
Personen, die einen Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent aber mindestens 30 Prozent aufweisen, sollen auf Antrag hin von der Agentur für (...) -
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