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Urkunde
Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie Ausstellererkennbarkeit.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Urkunde, echte
Eine Urkunde ist echt, wenn die verkörperte Erklärung von dem aus ihr ersichtlichen Aussteller (...) -
Urkunde, unechte
Eine Urkunde ist unecht, wenn die verkörperte Erklärung nicht von dem in ihr bezeichneten Aussteller (...) -
Urkunde, Aussteller
Aussteller einer Urkunde ist derjenige, der sich die in der Urkunde verkörperte Erklärung kraft der Unterschrift im Beweisverkehr zurechnen lassen (...) -
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Zugehörige Gesetze und Normen
- § 263 StGB - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, (...) - § 267 StGB - Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde (...) -
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