Versorgungsausgleich Definition

Samstag, 11. Februar 2012 | 64 User Online

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FAMILIENRECHT

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich soll Nachteile ausgleichen, die ein Ehegatte dadurch erleidet, dass er während der Ehe keinen (oder nur einen kleinen Beitrag) für die Alters- und Invaliditätsversorgung geleistet hat.

Derjenige Ehegatte, der in der Ehe die höheren Ver-sorgungsrechte angesammelt hat, muss die Hälfte des Wertunterschiedes an den anderen Ehegatten abgeben.


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Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 1587 BGB - Auszugleichende Versorgungsanrechte
    (1) Zwischen den geschiedenen Ehegatten findet ein Versorgungsausgleich statt, soweit für sie oder einen von ihnen in der Ehezeit Anwartschaften oder (...)


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