Definition Vertragsfreiheit

Sonntag, 1. August 2010|66 User Online

Zivilrecht - BGB Allgemeiner Teil

Vertragsfreiheit

Unter Vertragsfreiheit versteht man die Freiheit des einzelnen, seine privaten Lebensverhältnisse durch Verträge zu gestalten. SIe ist verfassungsrechtlich gewährleistet (Art. 2 I GG) und ist die wichtigste Erscheinungsform der Privatautonomie.


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