Abmahnung
Abmahnung des Arbeitnehmers
Eine arbeitsrechtliche Abmahnung soll den Arbeitnehmer auf ein bestimmtes, genau zu bezeichnendes Fehlverhalten hinweisen. Der Arbeitnehmer soll durch die Abmahnung unter Androhung möglicher Rechtsfolgen im Wiederholungsfalle zu einer Verhaltensänderung veranlasst werden.
Eine Abmahnung kommt immer dann in Betracht, wenn eine unmittelbare Sanktionierung des pflichtwidrigen Verhaltens unangemessen wäre.
Eine vorherige Abmahnung ist in der Regel Voraussetzung vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung. Ob und wie viele Abmahnungen vor einer verhaltensbedingten Kündigung ausgesprochen werden müssen, ist Frage des Einzelfalls und hängt insbesondere vom jeweiligen Pflichtenverstoß ab.