Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsvertrag
Verwendet der Arbeitgeber zum Abschluss eines Arbeitsvertrags vorformulierte Verträge oder Formulararbeitsverträge, unterliegen diese Verträge einer Inhaltskontrolle nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB.
Da der Arbeitsvertrag in der Regel durch den Arbeitgeber vorformuliert wird, handelt es sich in den meisten Fällen um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers. Diese unterliegen dann der gesetzlichen AGB-Kontrolle, d.h. der Arbeitgeber darf keine Vertragsklauseln verwenden, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen oder für ihn überraschend sind.