Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verwendet der Arbeitgeber zum Abschluss von Arbeitsverträgen vorformulierte Verträge oder Formulararbeitsverträge, unterliegen diese Verträge einer Inhaltskontrolle nach den Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB.
Da der Arbeitsvertrag in der Regel durch den Arbeitgeber vorformuliert wird, handelt es sich in den meisten Fällen um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers. Diese unterliegen dann der gesetzlichen AGB-Kontrolle, d.h. der Arbeitgeber darf keine Vertragsklauseln verwenden, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen oder für ihn überraschend sind.
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Gesetze und Verordnungen
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§ 305 BGB - Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines [...]
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