Arbeitsrecht

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Pflicht zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ergibt sich aus § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hiernach hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.

Die Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

Die Sicherheitsfachkräfte sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.

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