Arbeitsrecht

Arbeitszeitkonto

Das Führen eines Arbeitszeitkontos ist eine Möglichkeit, die Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers flexibler zu gestalten.

Im Arbeitszeitkonto wird elektronisch oder schriftlich die tatsächlich geleistete Arbeit des Arbeitnehmers festgehalten und mit der arbeits- oder tarifvertraglich geschuldeten Arbeitszeit verrechnet.

Bei sog. Zeitkonten wird auf die unmittelbare Entlohnung von Mehrarbeit zugunsten einer entsprechenden Zeitgutschrift verzichtet. Das angesparte Guthaben wird dann zum Beispiel zu einem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses durch eine bezahlte Freistellung von der Arbeit wieder abgebaut.

Hiervon zu unterscheiden sind sog. Gleitzeitkonten. Hier steht die flexible Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit bei Zahlung eines gleichbleibenden Arbeitsentgelts im Vordergrund.

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