Auffahrunfall

Der Begriff Auffahrunfall bezeichnet eine besondere Form des Verkehrsunfalls im Straßenverkehr.

Fährt jemand auf ein vor ihm befindliches Fahrzeug auf (sog. Auffahrunfall), spricht der Beweis des ersten Anscheins (Anscheinsbeweis) dafür, dass er entweder nicht den notwendigen Sicherheitsabstand eingehalten, bzw. nicht die gebotene Sorgfalt bei der Beobachtung des vor ihm fahrenden Verkehrs beachtet hat oder aber möglicherweise zu schnell gefahren ist.

Im Wege des Anscheinsbeweises wird dann ein schuldhafter Verstoß gegen § 4 Abs. S. 1 StVO angenommen.

Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Auffahrunfall, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch