Verkehrsrecht

Auffahrunfall

Fährt jemand auf ein vor ihm befindliches Fahrzeug auf (sog. Auffahrunfall), spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er entweder nicht den notwendigen Sicherheitsabstand eingehalten, bzw. nicht die gebotene Sorgfalt bei der Beobachtung des vor ihm fahrenden Verkehrs beachtet hat oder möglicherweise zu schnell gefahren ist.

Im Wege des Anscheinsbeweises wird ein schuldhafter Verstoß gegen § 4 Abs. S. 1 StVO angenommen.

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