Bagatellschaden

Wann liegt ein Bagatellschaden vor?

Ein Bagatellschaden liegt bei einem Fahrzeug nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) vor, wenn es sich nur um ganz geringfügige, äußere Schäden oder Beschädigungen am Lack handelt, jedoch nicht mehr bei Blechschäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war.

Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Bagatellschaden, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch