Bußgeld
Das Bußgeld bei Verkehrsverstößen
Verkehrsverstöße werden mit Geldbußen (Bußgeld) geahndet. Unter Umständen wird zusätzlich ein Fahrverbot verhängt, Punkte werden im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen.
Bei geringfügigen Bußgeldern sind gem. § 17 Abs. 3 OWiG die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen nicht zu berücksichtigen, es sei denn sie sind außergewöhnlich gut oder außergewöhnlich schlecht. Bei nicht geringfügigen Bußgeldern müssen dagegen die Einkommensverhältnisse des Betroffenen ermittelt werden.