Mehrarbeit
Als Mehrarbeit wird die Arbeit bezeichnet, die über die allgemeine vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Die maßgebliche Regelarbeitszeit kann sich dabei aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Inwieweit Mehrarbeit zulässig ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Schutzbestimmungen, beispielsweise dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich maximal 8 Stunden. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Überschreitung zulässig, sofern eine bestimmte durchschnittliche werktägliche oder wöchentliche Stundenzahl nicht überschritten wird.