Verkehrsrecht

Mehrfachversicherung

Eine Mehrfachversicherung (Doppelversicherung) besteht, wenn dieselben Gegenstände mehrfach versichert sind. Wird eine Mehrfachversicherung aus Bereicherungsabsicht abgeschlossen, ist jeder Versicherungsvertrag nichtig.

Das Verbot der Mehrfachversicherung gilt für die Schadenversicherung (der Versicherungsnehmer soll im Schadenfalls nicht verdienen), nicht für die Summenversicherung, (z.B. Lebensversicherung oder Unfallversicherung).

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