Verkehrsrecht

Merkantiler-Minderwert

Der merkantile Minderwert ist der Makel, der dem Unfallfahrzeug trotz ordnungsgemäß durchgeführter Reparatur auch unter Verwendung von Neuteilen verbleibt.

Der Ersatz des merkantilen Minderwertes soll dem Geschädigten die auch bei Weiterbenutzung des ordnungsgemäß reparierten Fahrzeugs verbleibende Wertdifferenz ausgleichen

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