Arbeitsrecht

Schichtarbeit

Im Falle der Schichtarbeit besteht die Notwendigung zur Erbringung der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum als die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus. Schichtarbeit wird daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer festgelegten zeitlichen Reihenfolge erbracht.

Bei der Schichtarbeit arbeitet ein Teil der Arbeitnehmer eines Betriebs, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat. Beide Beschäftigungsgruppen lösen sich jeweils nach einem feststehenden Schichtplan ab.

Gesetzliche Regelungen zur Schichtarbeit finden sich zum Beispiel im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Schichtarbeit ergibt sich entweder aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag.

Mehr zum Thema Schichtarbeit 3 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Arbeitszeit
Arbeitszeit Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Gesetzlich geregelt ist die (...)
Arbeitszeit
Arbeitszeit Die Arbeitszeit wird grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag bestimmt. Die Vertragsfreiheit wird allerdings durch zahlreiche gesetzliche (...)
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit (...)

Rechtsquellen zum Thema Schichtarbeit 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 6 ArbZG Nacht- und Schichtarbeit
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Schichtarbeit, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Schichtarbeit