Erbrecht

Stammes- und Liniensystem

Die Erbfolge der Verwandten untereinander wird durch das Ordnungssystem der gesetzlichen Erbfolge geregelt. Danach gehören zu den Erben der ersten Ordnung die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel), zu den Erben der zweiter Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Tante und Onkel), zu den Erben der dritten Ordnung die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge und zu den Erben der vierten Ordnung die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.

Nach dem Stammesprinzip begründet jedes Kind des Erblassers als Stammvater oder Stammmutter einen neuen Stamm innerhalb der ersten Ordnung, zu dem alle seine Abkömmlinge gehören.

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Rechtsquellen zum Thema Stammes- und Liniensystem 3 weitere Treffer im Gesetz

§ 1924 BGB Gesetzliche Erben erster Ordnung
§ 1925 BGB Gesetzliche Erben zweiter Ordnung
§ 1926 BGB Gesetzliche Erben dritter Ordnung
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