Arbeitsrecht

Stellenausschreibung

Was ist bei einer Stellenausschreibung zu beachten?

Eine Stellenausschreibung ist eine Mitteilung des Arbeitgebers über eine neu zu besetzende Arbeitsstelle. Die Stellenausschreibung enthält in der Regel ein kurzes Anforderungsprofil an den Stelleninhaber sowie eine kurze Stellenbeschreibung. Die Stellenausschreibung kann intern (nur an Mitarbeiter des Betriebs) oder öffentlich (an alle interessierten Personen) erfolgen.

Die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verbieten eine ungerechtfertigte Diskriminierung, zum Beispiel wegen des Geschlechts, bei Stellenanzeigen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet unzulässige Benachteiligungen in Beschäftigung und Beruf wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht. Diese Grundsätze sind auch im Rahmen einer Stellenausschreibung zu befolgen.

Eine Ausschreibung darf daher weder an die Rasse oder ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität eines potenziellen Bewerbers oder einer potentiellen Bewerberin anknüpfen.

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