Arbeitsrecht

TVöD

Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD)

Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) besteht aus einem Allgemeinen Teil sowie sechs Besonderen Teilen für die unterschiedlichen Sparten des Öffentlichen Dienstes. Hierzu gehören die Bereiche Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E).

Der TVöD gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.

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