Wechselschicht
Wechselschicht bedeutet, dass der Arbeitnehmer nach einem festgelegten umlaufenden System abwechselnd in Frühschichten, Spätschichten oder Nachtschichten eingesetzt wird
Für den Einsatz der Mitarbeiter wird ein sog. Schichtplan erstellt.
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§ 6 ArbZG - Nacht- und Schichtarbeit
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