Verkehrsrecht

Zentralruf der Autoversicherer

Hat der Geschädigte keinen Kontakt zur gegnerischen Haftpflichtversicherung und wurde diese vom Unfallgegner auch nicht mitgeteilt, besteht die Möglichkeit, über den Zentralruf der Autoversicherer die gegnerische Haftpflichtversicherung sowie die dazugehörige Versicherungsscheinnummer zu ermitteln.

Bei dem Zentralruf der Autoversicherer handelt es sich also um eine Auskunftsstelle, die von den Zulassungsbehörden oder dem Kraftfahrtbundesamt Informationen über amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen, deren Halter und deren Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bekommt.

Der Zentralruf der Autoversicherer ist täglich rund um die Uhr erreichbar. Zum Nachweis eines berechtigten Interesses an der Auskunft müssen am Telefon Daten zum Verkehrsunfall angegeben werden, wie z. B. Unfallzeit, Unfallort und amtliches Kennzeichen des Unfallgegners.

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