Zivilrecht
invitatio ad offerendum
Zivilrecht
| BGB Allgemeiner Teil
| invitatio ad offerendum
Die invitatio ad offerendum ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Es handelt sich nur um eine unverbindliche Mitteilung ber Bereitschaft zum Vertragsschluss.
Beispiele: Ausstellung im Schaufenster, Kataloge, Werbe-prospekte, Anzeigen in Zeitungen, etc.