Arrestverfahren
Das Arrestverfahren ist ein Eilverfahren. Es dient der vorläufigen Sicherung oder Regelung von Rechten und Rechtsverhältnissen.
Das Arrestverfahren ist im 8. Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Weitere Verfahren des Zivilprozesses sind das Erkenntnisverfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren.