Öffentliches Recht

Zwangsvollstreckungsverfahren

Das Zwangsvollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung des festgestellten und durch einen Vollstreckungstitel niedergelegten Anspruchs mit der Hilfe staatlicher Vollstreckungsorgane.

Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist im 8. Buch der ZPO geregelt. Weitere Verfahren des Zivilprozesses sind das Erkenntnisverfahren und das Arrestverfahren (bzw. einstweilige Verfügungsverfahren).

Mehr zum Thema
Zwangsvollstreckungsverfahren
2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Erkenntnisverfahren
Erkenntnisverfahren Das Erkenntnisverfahren (auch Entscheidungs- oder Urteilsverfahren genannt) beeinhaltet die richterliche Prüfung des mit der Klage verfolgten (...)
Arrestverfahren
Arrestverfahren Das Arrestverfahren ist ein Eilverfahren. Es dient der vorläufigen Sicherung oder Regelung von Rechten und Rechtsverhältnissen. Das (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Zwangsvollstreckungsverfahren, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Zwangsvollstreckungsverfahren