Abkürzungsverzeichnis

Was bedeutet die Abkürzung AbgG?

Bedeutung: Abgeordnetengesetz, abgekürzt: AbgG

Das Abgeordnetengesetz des Bundes (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages) enthält Regelungen über die Bewerbung um ein Mandat im Deutschen Bundestag, die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete sowie die Unabhängigkeit der Abgeordneten und das Recht der Bundestagsfraktionen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Begriff Abgeordnetengesetz (Abkürzung: AbgG). Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es wird keine Rechtsberatung angeboten. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu den Rechtsthemen.