Bestreiten von Tatsachen
Das Bestreiten von Anspruchsvoraussetzungen muss sich auf die vom Kläger vorgertragenen Tatsachen beziehen. Das Bestreiten muss konkret sein, das bedeutet, ein pauschales Bestreiten stellt kein prozessual wirksames Bestreiten dar.
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Beweislast
Im Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass jede Partei die für sie günstigen Tatsachen zu beweisen hat, soweit der Prozessgegner diese bestreitet und sie für die Entscheidung des Rechtsstreites [...]
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