Erbfolge, gewillkürte
Bei der Erbfolge gilt der Grundsatz der Testierfreiheit. Die gewillkürte Erbfolge wird durch Testament (§§ 1937-1940 BGB) oder durch Erbvertrag (§ 1941 BGB) bestimmt.
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Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn nach dem Tod eines Menschen kein Testament oder Erbvertrag gefunden wird, der Verstorbene also keine letztwillige Verfügung getroffen hat. Die gesetzliche [...]
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