Erkenntnisverfahren
Das Erkenntnisverfahren (auch Entscheidungs- oder Urteilsverfahren genannt) beeinhaltet die richterliche Prüfung des mit der Klage verfolgten Anspruchs. Ziel des Verfahrens ist eine Entscheidung (z.B. durch Urteil).
Das Erkenntnisverfahren ist im 1. bis 7. Buch der ZPO geregelt.
Weitere Verfahren des Zivilprozesses sind das Zwangsvollstreckungsverfahren und das Arrestverfahren (bzw. einstweilige Verfügungsverfahren).