Fahrlässige actio libera in causa

Unter fahrlässiger Actio libera in causa versteht man Fälle, in denen der Täter sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt und dabei fahrlässig nicht erkennt, dass er in diesem Zustand eine bestimmte Straftat begehen wird.
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