Zivilrecht

Falsa demonstratio non nocet

Der Grundsatz falsa demonstratio non nocet (wörtlich: eine unrichtige Erklärung schadet nicht) bedeutet, dass ein Fehler des Erklärenden in der Ausdrucksweise für ihn nicht nachteilig ist, wenn der wahre Sinn der Erklärung erkennbar oder unzweideutig feststellbar ist.

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