Falsa demonstratio non nocet
Der Grundsatz falsa demonstratio non nocet (wörtlich: eine unrichtige Erklärung schadet nicht) bedeutet, dass ein Fehler des Erklärenden in der Ausdrucksweise für ihn nicht nachteilig ist, wenn der wahre Sinn der Erklärung erkennbar oder unzweideutig feststellbar ist.
Weitere Themen
-
Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts. Der äußere Tatbestand der [...]
Hinweis: Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Falsa demonstratio non nocet
. Erklärung und Erläuterung des Begriffs. Alle Angaben ohne Gewähr.
Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/ oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen.
Hier wird keine Rechtsberatung angeboten. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Rechtsthemen.