Fernabsatzvertrag

Der Fernabsatzvertrag ist in § 312b BGB legaldefiniert. Danach handelt es sich bei Fernabsatzverträgen um Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von DIenstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.

Es kommt demnach auf den ausschließlichen Einsatz von Fernkommunikationsmitteln an. Dazu gehören nicht nur das Internet, sondern auch Telefonanrufe, SMS Kurzmitteilungen E-Mails, etc. Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag in einigen gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht gem. § 312d BGB zu.

Diese Seite teilen:

Rechtsquellen
Fernabsatzvertrag

Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Fernabsatzvertrag, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch