Gefahrenverdacht
Beim Gefahrenverdacht liegen objektive Anhaltspunkte für eine Gefahr vor, die aber für eine endgültige Beurteilung nicht ausreichend sind.
Der Gefahrenverdacht ist von der Anscheinsgefahr abzu-grenzen.
Weitere Themen
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Gefahr
Eine Gefahr für ein Rechtsgut liegt vor, wenn eine Sachlae besteht, aus der heraus der Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens wahrscheinlich ist. Wahrscheinlich ist der Schadenseintritt, [...] -
Anscheinsgefahr
Als Anscheinsgefahr wird eine Sachlage bezeichnet, die eine Behörde als gefährlich angesehen hat und unter den gegebenen Umständen bei Anlegung eines Maßstabes verständiger Würdigung und [...]
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