Verfassungsrecht

Informationsfreiheit

Informationsfreiheit ist die Freiheit, sich selbst aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten und schützt die ungehinderte Kenntnisnahme von Informationen, einschließlich aller Bemühungen, sich solche zu verschaffen. Allgemein zugänglich ist eine Quelle dann, wenn sie technisch dazu geeignet und von dem berechtigten Inhaber der Quelle dazu bestimmt ist, von der Allgemeinheit wahrgenommen zu werden.

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