Insolvenzrecht

Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter ist ein Organ zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Vor dessen Eröffnung kann bereits ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter ernannt. Dies kann nur eine natürliche Person sein. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Insolvenzmasse in Besitz zu nehmen, sie zu verwalten und über sie zu verfügen. Der Insolvenzverwalter wirkt bei der Feststellung der Forderungen der Insolvenzgläubiger mit und führt die Verteilung der Masse an die Gläubiger durch.

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