Kraftfahrzeug
Ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 7 StVG ist jedes Landfahrzeug, welches durch Maschinenkraft bewegt werden kann, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.
Nicht bedeutend ist dabei, wie die Fortbewegung stattfindet, auch die antriebsart ist irrelevant. Es genügt, wenn sich das Fahrzeug durch eine maschinelle Einrichtung fortbewegen kann.