Verkehrsrecht

Kraftfahrzeug

Ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 7 StVG ist jedes Landfahrzeug, welches durch Maschinenkraft bewegt werden kann, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Nicht bedeutend ist dabei, wie die Fortbewegung stattfindet, auch die antriebsart ist irrelevant. Es genügt, wenn sich das Fahrzeug durch eine maschinelle Einrichtung fortbewegen kann.

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Rechtsquellen zum Thema Kraftfahrzeug 2 weitere Treffer im Gesetz

§ 1 StVG Zulassung
§ 7 StVG Haftung des Halters, Schwarzfahrt
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