Leistungsklage
Die Leistungsklage ist eine Klage, die der Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen dient (z.B. Verpflichtungsklage, § 42 I 2. HS VwGO, Allgemeine Leistungsklage, §§ 40 I S. 1, 43 II S. 1, 111, 113 IV, 170 VwGO).
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Gestaltungsklage
Die Gestaltungsklagen dienen der unmittelbaren Änderung der Rechtslage durch das Urteil selbst. Die Rechtsänderung tritt dabei mit Rechtskraft des Urteils von selbst ein (z.B Anfechtungsklage, § 42 I [...] -
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