Nettolohn

Als Nettolohn oder Nettogehalt wird der Teil vom Arbeitslohn bezeichnet, der an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird und somit für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung steht.

Es gilt zunächst der Grundsatz der Bruttovergütung (Bruttolohn). Das bedeutet, dass jede Vergütungsabrede, die nicht ausdrücklich etwas anderes besagt, eine Bruttovereinbarung ist. Ist im Arbeitsvertrag eine solche Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragen. Der Arbeitgeber hat dann die abzuführende Lohnsteuer von dem vereinbarten Lohn abzuziehen.

Ein Nettolohn wird vom Arbeitgeber nur kraft besonderer Vereinbarung geschuldet. Nettolohnvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, es sei denn, Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen eine solche Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Hinterziehung der Lohnsteuer und anfallender Sozialversicherungsbeiträge.

Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Nettolohn, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch