Pachtvertrag
Ein Pachtvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verpächter verpflichtet, dem Pächter für eine bestimmte Zeit die Nutung des Pachtgegenstandes gegen Entgelt zu gewähren (vgl. § 581 I BGB).
Auf den Pachtvertrag finden - mit einigen Abweichungen - die Mietvorschriften entsprechend Anwendung (§ 581 II BGB).
Weitere Themen
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Mietvertrag
Ein Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache zum Gegenstand hat. Der Mietvertrag ist in den §§ 535 ff. BGB geregelt. Gemäß § 535 BGB wird [...]
Gesetze und Verordnungen
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§ 581 BGB - Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag
(1) Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen [...]
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