Revision
Öffentliches Recht | Zivilprozessrecht | Revision
Revision ist ein Rechtsmittel gegen Urteile. Mit der Revision kann nur eine Rechtsverletzung gerügt werden. Die Revision eröffnet somit keine neue Tatsacheninstanz.
Zugelassen ist die Revision gegen Berufungsurteile der Oberlandesgerichte.