Rücktritt, Freiwilligkeit

Freiwillig ist ein Rücktritt, wenn er nicht durch zwingende Hinderungsgründe veranlasst wird, sondern der eigenen unabhängigen Entscheidung des Täters entspringt.

Das Merkmal der Freiwilligkeit muss bei allen Varianten des § 24 StGB gegeben sein. Der Anstoß zum Rücktritt darf dabei auch von außen kommen. Entscheidend ist allein, dass der Täter trotz dieser Einwirkung noch Herr seiner Entschlüsse bleibt.

Diese Seite teilen:

Rechtsquellen
Rücktritt, Freiwilligkeit

Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Rücktritt, Freiwilligkeit, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch